EINE WELT – EINE ZUKUNFT
Entwicklungspolitik vielfältig, lebendig, jung-
Der Andere Dienst im Ausland (ADiA) ist eine Alternative zum Zivildienst und wird durch das Zivildienstgesetz geregelt (§14 b). Er richtet sich an junge Männer, die nach Ableistung dieses Dienstes im Ausland vom Zivildienst befreit werden. Der ADiA wird jedoch nur dann als Ersatz für den Zivildienst anerkannt, wenn er über eine vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) anerkannte Trägerorganisation abgeleistet wird. Wenn bereits ein Einberufungsbescheid zum Zivildienst vorliegt, ist ein ADiA nicht mehr möglich. weiterlesen...

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