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Das ändert sich mit der Finanzmarktrichtlinie “Mifid II”

Was ist Mifid II und welche Auswirkungen hat es?

Ab dem 3. Januar 2018 kommt es auf dem Finanzmarkt durch das Inkrafttreten der neuen Finanzmarktrichtlinie “Mifid II” zu gravierenden Änderungen. Die Richtlinie schreibt neue Bestimmungen für den Wertpapierhandel vor und soll vor allem für Anleger einen besseren Schutz und mehr Transparenz bieten.

Der lange Weg zur neuen Richtlinie

Der Weg bis zu den neuen Bestimmungen war lang, denn sieben Jahre dauerte der Prozess, bis die erste Version überarbeitet war und die neue Richtlinie “Markets in Financial Instruments Directive” Gestalt annahm. Die Regeln dafür sind in über 7000 Seiten niedergeschrieben und kosteten die europäischen Verwalter und Banken gute zwei Milliarden US-Dollar. Die ersten Tage sind bereits überstanden, doch noch immer zeigen sich viele Anleger verwirrt und wissen nicht recht, was sich mit den neuen Richtlinien ändert – und was nicht.

Investment Research ist nun kostenpflichtig

Die wichtigste Neuerung ist das nun kostenpflichtige Investment Research: So müssen die Fondmanager für die Research-Leistungen von Banken und anderen Anbietern aufkommen, statt wie bisher die Leistungen und Berichte kostenlos zu beanspruchen. Ebenso schränkt die neue Richtlinie die “Dark Pools”, also die privaten Märkte mit großen Aktienpaketen, ein. Diese privaten Märkte, in denen die Anleger vor einem Investment weder die Order-Größe, noch den Preis offenlegen, werden von den Banken bereits seit Jahren kritisch beäugt, denn diese ziehen hohe Handelsgebühren mit sich. Auch dafür hat die Richtlinie eine Lösung parat und den Grenzwert auf acht Prozent fest. Auch sind die Fondsgesellschaften fortan dazu angehalten, die Zielgruppen festzulegen und sich an der Einteilung von Risikoklassen zu beteiligen. Für Anleger ist es sinnvoll, weiterhin die beste Rendite selbst zu suchen. Dies gelingt beispielsweise mit einem passenden Vergleichsportal wie Depotvergleich.com, denn hier können sich Interessierte zu sicheren Online-Geldanlagen, die hohe Renditen abwerfen, informieren.

Auch für Berater und Kunden ändern sich die Handelsgeschäfte

Institute sind fortan dazu angehalten, alle Informationen, welche die eingehenden Handelsgeschäfte betreffen, an die zuständige Aufsicht weiterzuleiten. Dieses Prozedere betrifft auch die Broker, denn diese bekommen ein Zeitlimit von 15 Minuten pro Transaktion zugewiesen, danach müssen sie diese in einem Bericht vorlegen und darüber hinaus alle geschäftlichen Gespräche protokollieren. Diese Regelung trifft natürlich nicht nur die Banken und Finanzdienstleister selbst, sondern auch deren Kunden. Diese müssen sich fortan darauf einstellen, dass ihre Telefongespräche und auch persönliche Beratungsgespräche aufgezeichnet und mindestens fünf Jahre archiviert werden. Für die Kunden bedeutet dies allerdings gleichzeitig eine verbesserte Transparenz, denn sie können sich die Aufzeichnungen nun auf Wunsch zur Einsicht aushändigen lassen.

Geeignetheitserklärung als weitere Neuerung

Die neuen Richtlinien legen neben der umfangreichen Dokumentation von Beratungsgesprächen eine sogenannte “Geeignetheitserklärung” fest. Diese soll über den Bedarf der Beratung Auskunft geben und erläutern, ob da Produkt oder die Dienstleistung für die Ziele des Kunden geeignet ist. Für diese Erklärung ist es wiederum notwendig, dass der Kunden das aufgezeichnete Gespräch akzeptiert – ist dies nicht der Fall, so darf die Beratung nicht stattfinden. Es ist dabei fraglich, ob die neuen Bestimmungen wirklich zu einer besseren Transparenz beitragen oder aufgrund ihrer Natur den Beratungsprozess im Vorfeld nur noch erschweren. Ein erheblicher Vorteil für Kunden ist jedoch, dass die Finanzinstitute alle Kosten offenlegen müssen, die auf den Kunden in finanzieller Hinsicht zukommen. Die Kosten müssen zu jedem Zeitpunkt auf den Cent genau entschlüsselt werden.  Dies ist vor allem zusammenhängend wichtig, wenn es um Fondsanteile geht. Dabei ist es zunächst unerheblich, um welche Art der Geldanlage es sich handelt – die Berater müssen über die entstehenden Kosten und die damit verbundenen Gewinneinbußen informieren, was zu geringen Preisaufschlägen führen kann.

Provision erhalten die Banken weiterhin

Den Beratern und Betrieben ist es weiterhin erlaubt, eine Provision zu kassieren, sie sind aber den neuen Ausgaberichtlinien unterworfen: Die finanziellen Mittel dürfen die Finanzinstitute nur ausgeben, um die Dienstleistungen zu optimieren.

Der Artikel spiegelt nicht die Meinung des Herausgebers wider.

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