Das Fahrrad wird immer mehr zur Alternative für den modernen Personentransport, vor allem in der Stadt. Aber auch auf dem Land steigt man immer mehr auf das Fahrrad um, so meine Beobachtungen.
Mit dem Fahrrad darf man beispielsweise Musik hören, soweit ich weiß, wenn man den übrigen Straßenverkehr noch wahrnehmen kann. Das ist zwar etwas schwammig, aber tendenziell ist es erlaubt während des Fahrradfahrens Musik zu hören. Dies geht auf §23 der Straßenverkehrsordnung zurück.
Wer das Fahrrad nutzt um Alkohol zu sich zu nehmen, muss sehr aufpassen. Zu mir hat ein Polizist einmal gesagt, dass man maximal 1,6 Promille haben darf, wenn man mit dem Fahrrad unterwegs ist. Doch dieser Wert beruht auf einem Gerichtsbeschluss. Verursacht man allerdings einen Unfall oder verhält sich verkehrswidrig, kann der Wert auch darunter liegen um Schwierigkeiten zu bekommen. Der entsprechende Paragraph steht im Strafgesetzbuch: § 315c.
Der Radweg muss genutzt werden, wenn dies ausdrücklich vorgeschrieben ist, dies kann man den blauen Schildern erkennen. Wenn dies nicht gegeben ist, kann der Radfahrende sich auf die Straße bewegen. Dies war ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im November 2011. Demnach sind die Fahrradwege nicht Pflicht.
Dies ist keine rechtliche Aussage, dies sind nur Informationen, die ich zusammengetragen, respektive erfahren habe. Ich wünsche Gute Fahrt!
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