Derzeit plant man, eine App zu vertreiben, mit der man vor einer möglichen Corona-Infektion gewarnt wird, aber…

Es tut mir leid, aber in diesem Punkt vertraue ich den Behörden einfach nicht. Diese Corona-App sammelt Daten, die auch anderweitig genutzt werden könnten.

Es werden zwar offiziell keine Standortdaten erhoben, doch man kann viel aus den Daten lesen. Das ist ja der springende Punkt aus BigData. Man kann daraus Schlüsse ziehen. Ja, sie soll anonymisiert werden, doch es gibt auch Möglichkeiten, diese Anonymisierung zurückzuverfolgen. Der beste Datenschutz ist der, dass erst gar keine Daten gesammelt werden und schon gar nicht vom Staat. Man stelle sich vor, die “AfD” käme eines Tages an die Macht. Ein fürchterlicher Gedanke und das würde sicherlich das Video der Ibiza-Affäre noch bei Weitem übertreffen.

Selbst wenn ich den Behörden vertrauen würde, so gibt es immer noch die Möglichkeit eines Hackingangriffs oder dass man der Bevölkerung einfach nicht mitteilt, dass die Daten an andere Behörden gehen. In einem halben Jahr kommt dann raus, dass der ein Dienst oder eine andere Behörde, vielleicht sogar die Polizei, Zugriff auf die Daten genommen hat. Das Argument möchte ich mit einem heftigen Datenschutzvergehen untermalen, das letzte Woche bekannt wurde.

Die Polizei hat in mehreren Bundesländern die Daten zu den Infizierten abgegriffen. Die Datenschutzbeauftragen fordern eine sofortige Löschung. Die CDU-Politiker aus Mecklenburg-Vorpommern, Harry Glawe, und Baden-Württemberg, Thomas Strobl, haben angeordnet, die Daten weiterzuleiten oder verteidigen dies. Auch in Niedersachsen und Bremen werden diese Vorgehensweisen in Betracht gezogen.

Der Vorfall ereignete sich bereits vorletzte Woche und ist ein Skandal. Denn auch in Krisenzeiten, muss die Verhältnismäßigkeit gelten und die rechtsstaatlichen Regeln müssen eingehalten werden. Dass die Konservativen über diese Linie hinausschießen, zeigt das Beispiel Ungarn. Diese Leute sind immer noch Teil der EVP (Quasi CDU auf EU Ebene), wenn auch derzeit suspendiert.

Außerdem gibt es ein weiteres Beispiel. Trotz des Protests von Datenschutzbeauftragten sammelte (und wer weiß, ob sie es immer noch tun) das Bundesland Brandenburg, wie schon zuvor Bayern, illegalerweise Kennzeichen. Diese Form der Vorratsdatenspeicherung ist nicht nur illegal, sondern verfassungswidrig.

Daher ermpfinde ich eine App, die über Personen im meinem Umfeld und womöglich daraus ableitbaren weiteren Daten, sammelt, nicht so geeignet. Das hat einen Überwachungs-1984-Dystopie-Geschmack.

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