Was bedeutet das Kontaktverbot?

Für die nächsten zwei Wochen gilt ein Kontaktverbot. Was bedeutet das?

Die Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte gestern neun Punkte verkündet, die man als Kontaktverbot ausführt. Der Grund ist selbstverständlich die Ausbreitung des Coronavirus. Eine Ausgangssperre sollte zumindest per Wortwahl verhindert werden. Darüber stritten sich wohl auch die Ministerpräsidenten Söder (CSU) aus Bayern und Laschet (CDU) aus Nordrhein-Westfalen. Beiden gemein ist, dass sie sich gerne als Bundeskanzlerkandidat profilieren.

Gesperrter-Spielplatz-in-Berlin

Kontaktverbot

Die Bundeskanzlerin Angela Merkel hat neun Punkte angesprochen, wobei sie sich ein Mal versprochen hat. Das wurde in den nachfolgenden Nachrichtensendungen auch falsch wiedergegeben. Kontaktverbot heißt jetzt also, dass man nur noch mit einem “triftigen” Grund vor die Tür darf. Das meint Gang zu Arzt, Gang zur Arbeit und zum Einkaufen. Man darf aber noch Spazierengehen oder seinen Sport im öffentlichen Raum betreiben, wenn man alleine oder zu zweit ist. Außerdem darf man mit denen draußen sein, die zum Haushalt gehören. Das ist in der Regel wohl die Familie oder die WG.

Dennoch gilt bei allem und jedem eine Abstandsregel von mindestens 1,50 Meter. So viel Abstand sollte man sich zwischen sich und anderen Menschen lassen. Bei den neun Punkten sprach Merkel explizit das Gruppentreffen an. Das ist verboten und steht unter Strafe. Interessanterweise spricht man dabei gerne von Corona-Partys und vor dem inneren Auge tauchen die bösen Jugendlichen auf.

Dieses von der CSU geprägte Bild, trifft jedoch nicht ganz zu. Ich habe auch sehr viele Erwachsene, ja sogar Ältere gesehen, die sich in Gruppen getroffen haben. Die Schuld auf die Jugend zu werfen, ist halt typisch konservativ, denn diese Leute wählen ja die Konservativen eher selten. Da macht man sie gleich noch gerne zum Schuldenbock.

Außerdem dürfen Läden, deren Berufsbild eine Nähe zu Personen auslöst und die nicht medizinisch nötig sind, nicht öffnen. Das meint also Friseure, Bordelle oder Massage-Angebote.

Strafen

Wer sich gegen die Verbote verhält, also in Gruppen zusammensteht, seinen Laden aufmacht oder sich einer angeordneten Untersuchung widersetzt, muss mit Strafen zahlen. Es geht dabei aber nicht um Ordnungswidrigkeiten, sondern um richtige Vergehen. Das kann mit Strafzahlungen und sogar Freiheitsstrafen geahndet werden. Die Strafgelder können sogar bis 25.000 Euro hochgehen. Wer jemanden anderen nachweislich ansteckt, bekommt richtig Ärger!

Ausweis mitführen

Um nicht in die Bredouille zu kommen, muss man nachweisen können, dass dort wohnt, wo man sich bewegt. Die Polizei in Berlin fordert die Menschen daher auf, einen Ausweis mitzuführen. Für den Weg zur Arbeit lohnt also ein Beleg des Arbeitgebers oder der Arbeitsvertrag…

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