Gestern gab es in Berlin ein Konzert von Udo Lindenberg, auch in der U-Bahn, wo Rauchverbot herrscht.
Es war ein Event, der von den Berliner Verkehrsbetrieben organisiert und vermarktet wurde. Das Konzert von Udo Lindenberg war zwar kostenlos, es war ja in der U-Bahn, jedoch profitiert man von der PR-Aktion.
In Berliner Bahnhöfen und erst recht in den Zügen ist das Rauchen verboten – das unerlaubte Musizieren aber auch. Der Event war angemeldet und von der BVG unterstützt, doch impliziert das auch das Rauchen?
Udo Lindenberg hat in der U-Bahn und auf dem Bahnhof an der Endstation (Pankow – es ging ja um das Lied “Sonderzug nach Pankow”; es war auch ein Sonderzug) geraucht – die gesamte Zeit über zog er immer wieder genüsslich an seiner Zigarre.
Wenn eine “normalsterbliche Person” im Bahnhof oder im Zug in Berlin raucht, zahlt man ein Ordnungsgeld in Höhe von 15 Euro. Ein Prominenter, wie Udo Lindenberg, darf das auch so. Wir sind doch alle gleich vor dem Gesetz oder? Klar ist das ein Fliegenschiss im Vergleich zu den dramatischen Szenen die sich in Berlin eröffnen, aber ich finde es schon fraglich – es geht ja um das Prinzip.
Wenn ich also im Zug rauche, darf ich mich auf Udo beziehen? Er hatte aber auch eine Genehmigung? Wir leben halt doch in einer Gesellschaft mit dem Motto “Primus inter pareis” (Erster unter gleichen) oder wie man früher in der DDR sagte, manche sind eben gleicher als andere.
Übrigens: Wer in Berliner U-Bahn ohne Genehmigung Musik spielt, muss mit Hausverbot mit einer Anzeige rechnen. Eine Erlaubnis kann man bei der BVG jeden Mittwoch für den Preis eines Tagesticket holen. Dabei dürfen nur einige Bahnhöfe und nur bestimmte Instrumente genutzt werden.