Haus mit Balkon

Die Mietpreisbremse wurde vom Bundestag beschlossen und soll 2015 zum Gesetz werden, doch die Löcher in dem Konstrukt machen es zu einem unscharfen Schwert für die Mietparteien.

Die bisher vorgelegte Mietpreisbremse ist in meinen Augen ein Gesetzeswerk für die Immobilienbranche und kein Gesetz für die Mietenbezahlenden in Deutschland. Da hat wohl die Lobby bei der großen Koalition mal wieder etwas angegeben… Selbst die SPD feiert dieses Konstrukt als guten Kompromiß, aber die haben uns ja auch Hartz IV bescheert… Gerade in Großstädten ist das Wohnungsangebot gering und die Preise hoch, wobei Städte wie München da besonders problematisch sind.

Haus mit Balkon

Es ist sicherlich richtig, man muss man Kompromisse machen. Die Investoren wollen Geld machen und daran ist ja eigentlich nichts verwerfliches. Doch in manchen Wohnungen wird ja sowieso nicht mehr investiert und manche Objekte sind nicht zu bezahlen. Die Mietpreisbremse wird da deswegen kaum helfen, weil es zu viele Ausnahmen gibt und die sind besonders für die Investoren gut.

Gehen wir die Ausnahmen einmal durch. Der argste Punkt ist sicherlich der, dass die Mietpreisbremse nicht für renovierte Altbauten (nebst Neubauten) gilt. Wie umfassend muss eine Renovierung sein, um die lästige Mietsteigerungsproblematik zu umgehen? Neue Fenster? Ein Balkon? Es soll um die Investition gehen (da erkennt man m.E. auch woher die Idee stammt), und die Grenze liegt bei einem Drittel der Kosten eines Neubaus. Ein Schelm der da denkt, jemand würde auf die Idee kommen, mit den Zahlen zu jonglieren… Und dann darf man die Miete so erhöhen wie man will und das gilt nicht nur für den ersten “neuen” Mieter!

Schwammigen Begriffe gibt es auch in der Örtlichkeit: Es kommt darauf an ob es sich dabei um einen angespannten Wohnungsmarkt handelt. Aus Sicht einer Person mit wenig Geld trifft das auf so ziemlich alle innerstädtischen Gebiete zu. Für München darf das Bayern entscheiden und in München regiert ja fast immer ein SPDler, so auch derzeit.

Tatsächlich findet sich in dem Gesetz aber auch etwas Gutes, weil sonst hätte man das Teil nicht an die Bevölkerung verkaufen können: Der Makler wird vom Auftraggebenden bezahlt und das ist ja eigentlich pure Logik!

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