NATO Verteidigungsfall | Artikel 5

Derzeit geht ja wieder mal ein Stichwort durch die Politik: Der NATO Verteidigungfall, der im Artikel fünf des Bündnisvertrages festgehalten wurde. Was steht eigentlich in diesem Nordatlantikvertrag?

Die NATO (North Atlantic Treaty Organisation – Nordatlantikvertragsorganisation) stammt aus einer Zeit des Kalten Krieges. Die NATO ist das westliche Verteidiungsbündnis, das als ursprünglichen Feind dem Warschauer Pakt gegenüberstand. Unter der Führung der USA hat das Bündnis folgende Gründungsmitglieder: Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien Island, Italien, Kanada, Luxemburg, Niederlande, Norwegen und Portugal. Aus strategischen Gründen kamen noch Griechenland und die Türkei dazu, kurz danach West-Deutschland – seit dem 6. Mai 1955.

NATO Logo

Danach kam Spanien und ab den 90er Jahren Polen, Tschechien und Ungarn. Seit der Jahrtausendwende sind es noch Albanien, Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Rumänien, Slowakei und Slowenien.

Also sind seit 2009 nun insgesamt 28 Staaten Mitglieder des Verteidigungsbündnis. Der Nordatlantikvertrag hat in 14 Artikeln festgelegt, wie sich das Bündnis konstituiert. Als Präambel stellt man sich in den Kontext der Vereinten Nationen und der Demokratie. Besonders Artikel fünf ist dabei relevant.

Artikel 1 bis 4 – Nordatlantikvertrag

Der erste Artikel besagt, dass man zunächst einen diplomatischen Weg suchen soll und ohne UN-Zustimmung geht gar nichts. Naja, .. In Artikel zwei will man die Wirtschaft angleichen, was ja nicht so viel mit dem Militär zu tun hat, aber eben wohl mit dem Kalten Krieg, denn der einer der wesentlichsten Unterschiede zwischen den beiden Blöcken war die Wirtschaft. Im “Sozialismus” herrschte ja Planwirtschaft.

Der dritte Artikel beschwört gemeinsame Manöver und und dann geht es los: Artikel vier definiert, dass man sich trifft, wenn eine Grenze der Mitgliedsstaaten bedroht ist. Das war, nach Erdogan‘s Ansicht vor ein paar Jahren der Fall. Seit dem stehen deutsche Soldaten an Patriot Raketen in der Türkei.

Artikel 5 – Nordatlantikvertrag

Der vielzitierte, fünfte Artikel besagt, dass man im Verteidigungsfall zusammenhält. Das wurde aber genauer definiert: Greift man einen an, greift man alle an. Sollte es also zu einem Verteidigungsfall gemäß Artikel 51 der UN-Charta (also Selbstverteidigung) – und nur dann – kommen, müssen die anderen dem Angegriffenen zur Seite stehen. Welche Hilfe und wie diese aussieht, ist nicht definiert, das darf jeder für sich entscheiden.

Das heißt auch, dass man NICHT mit Rüstungsgütern helfen muss oder sogar Soldaten schicken muss. In West-Deutschland hat man nie in ein Kriegsgeschehen eingriffen, dafür hat man einen großen Geldbetrag geliefert – das nannte sich die Scheckbuch-Politik, für die Deutschland von den NATO Staaten oftmals kritisiert wurde. Ist, nach Ansicht des Sicherheitsrates, die Situation wieder sicher, hat es sich mit dem Beistand erledigt.

Artikel 6 bis 14 – Nordatlantikvertrag

Artikel sechs definiert die Situationen, wie dass es auch Militärgerät auf dem Gebiet betrifft oder bezüglich des Angriffs. In Sieben ist ein “Haftungsausschluss” in Bezug auf die UN und in Acht auf andere internationale Verträge. In neun ist der NATO Rat definiert, der die Führung in Kriegssituationen übernimmt. In Artikel zehn geht es um die Beitrittsmöglichkeiten, dabei wird auch klar, dass man sich bei den USA bewerben muss; Pax Americana eben. Artikel 11 ist der formelle Auftrag dies National bestätigen zu lassen.

In Artikel zwölf wird definiert, dass man sich alle zehn Jahre trifft und die Satzung auf Aktualität prüft und nach 20 Jahren darf man austreten (Artikel 13). Im letzten Artikel steht, dass der Vertrag übermittelt wird und archiviert werden soll.

Hier ist der Vertrag im genauen Wortlaut auf deutsch veröffentlicht.

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