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Es sind nur noch wenige Tage bis zur Verfassungsbeschwerde. Mit einer Unterschrift kann man helfen die Überwachungsgesetze zu stoppen!

Unter dem Vorwand der Terrorbekämpfung speichert die Regierung unser aller Daten. Einerseits erzählt man uns immer, wie wichtig der Datenschutz ist, doch wenn es um den staatlichen oder geheimdienstlichen Zugriff geht, sieht man das anders. Die moralische Betroffenheit macht den Unterschied. Wenn es Facebook ist, schreit man auf in der Politik, aber selbst trinkt man Wein und predigt Wasser.

Überwachungskamera

Daher hat die Regierung die Vorratsdatenspeicherung im Oktober schon wieder aktiviert. Es wird aufgezeichnet wer mit wem per Telefon oder Smartphone kommuniziert hat und was im Internet angeschaut wurde. Der Standort des Handys wird für vier Wochen gespeichert und der Rest für zehn Wochen! Kurz gesagt: Telefonate, SMS, IP-Adressen und Standort – von allen Menschen in der Bundesrepublik Deutschland, ohne einen Hauch eines Verdachts. Das sind enorme Datenmengen, deren Speicherung nebenbei einen Haufen Geld kosten.

Und das mit einem Mittel, das schon mehrfach vor Gericht durchgefallen ist. Bereits 2010 hat das Bundesverfassungsgericht das Projekt gestoppt, es sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar; das Dokument gegen das die CDU/CSU gerne mal verstößt. So hat man auch das Grundgesetz in den 90er Jahren wegen des Asylrechts geändert… Und im Jahr 2014 hat der Europäische Gerichtshof erklärt, dass die Vorratsdatenspeicherung (VDS) nicht mit der EU-Grundrechtscharta konform sei.

Zwar hat man die VDS nun in Bezug darauf, dass man vorher eine richterliche Genehmigung braucht geändert und sagt, dass sie nun konform sei. Allerdings ist es auch vorgesehen, dass man gar keinen Richter mehr braucht, so der Verein DigitalCourage. Eine kleine Lücke, genannt Bestandsdatenauskunft, macht es möglich, ohne Richter die Daten einzusehen.

Aber selbst wenn man den juristischen Teil, mit dem Recht auf Privatsphäre oder informationelle Selbstbestimmung, weglässt, bringt die massenhafte Erfassung von Telekommunikationsdaten von Millionen von Menschen doch auch gar nichts. In Frankreich gibt es diese Überwachung schon seit 2006 – sogar für 12 Monate – und leider gab es dort Terroranschläge.

Was also bringt das Projekt Vorratsdatenspeicherung? Man kann damit Profile einzelner Menschen erstellen, vom Tagesablauf bis zum Lieblingstier. Man kann beispielsweise auch die sozialen Verflechtungen erkennen – so weiß die Regierung vielleicht, dass Du einen kennst, der zu einer bestimmten Demo gehst. Auch wenn Du das nicht weißt, gehörst Du dann zu einem eventuellen Unterstützungskreis?

Der beste Datenschutz ist es, die Daten erst gar nicht zu erfassen. Und wenn es ein öffentliches Interesse gibt, wie beim Verkehr, dann kann man die Daten problemlos anonymisieren. Denn für die Verkehrsleitung muss niemand wissen, wer Du genau bist oder wo Du hinfahren willst.

Es ist doch nur eine Frage der Zeit, bis Begehrlichkeiten bezüglich dieser Daten entstehen. Am Beispiel von Trump könnte ich mir vorstellen, dass wenn sein Konjunkturprogramm die USA so tief verschuldet hat, dass man dann das Tafelsilber verkaufen muss. Vielleicht ja auch Sicherheitsinfomationen an Europa. Und selbst wenn die Daten nicht von anderen Behörden genutzt werden, was ja (noch) illegal wäre – was ist, wenn diese Daten geklaut werden. Das kann nicht passieren? Der Bundestag wurde gehackt! Damals war die Taktik eine Schreibmaschine zu benutzen, die kann nicht gehackt werden.

Was ist mit der beruflichen Schweigepflicht – in der Medizin, die Anwaltschaft oder beim Journalismus? Was ist mit Wirtschaftsspionage? Mit Hacks der Börse? Wenn die Daten erstmal akkumuliert sind, kann man sie auch klauen. Und seien wir mal ehrlich, wenn man weiß, dass die Emails mitgelesen werden und man plant einen Anschlag, findet man andere Wege. Wäre sonst der IS noch da?

Wer gegen dieses Gesetz ist, kann sich hier online eintragen (man muss auch nichts spenden, auch wenn es so aussieht). Dieser Verein DigitalCourage (nein, ich bin dort kein Mitglied), will in Karlsruhe gegen das Gesetz eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht  einlegen.

Das Vorhaben wird derzeit von 28.000 Personen qua Unterschrift unterstützt. 2008 hat der Verein 35.000 Unterschriften zusammen gekriegt, das will man toppen. Die Deadline ist der 27. November, denn am Montag, den 28. November wird die Beschwerde eingereicht.

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