“AfD”-Verbot durch das Bundesverfassungsgesetz

Warum die “AfD” verboten sein sollte und warum das bisher nicht geschehen ist.

Ich habe mal die Parteien angeschrieben, warum die “AfD” noch nicht verboten ist. Nur die Partei der Linken hat mir darauf geantwortet. Aber fangen wir vorne an.

Bundestag Dem Deutschen Volke

Das Grundgesetz sieht die Möglichkeit vor, dass Parteien verboten werden können. Das ist in Deutschland nur zweimal gemacht worden, nämlich bei der NS-Nachfolgepartei SRP 1952 und die KPD 1956. Ich lege viel Hoffnung darin, dass dies bei der “AfD” wieder gelingt.

Die Parteien hierzulande vertreten die Bevölkerung und dienen der politischen Willensbildung in Deutschland. Auch wenn dies bei der CDU/CSU oftmals die Verwirklichung des Willens der Großkonzerne bedeutet. Daher wird ihnen mehr Rechte zugesichert und gewisse Privilegien.

Dieses Verbot kann nur durch das Bundesverfassungsgericht erfolgen und einen entsprechenden Antrag dürfen nur der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Die Hürden dafür sind hoch, wie man mir mitteilte und wie es auch überall geschrieben steht. Ein Verbot darf nur ausgesprochen werden, wenn die Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder die Bundesrepublik Deutschland abschaffen will. Es muss ein verfassungswidriges Verhalten vorliegen, die Haltung alleine reicht nicht aus.

Da aber ein Bernd 😉 Höcke nach Aussage eines Parteifunktionärs Gauland in der Mitte der Partei steht und offiziell als Faschist bezeichnet werden darf, sehe ich da schon eine gute Grundlage für ein Verbot dieser Partei. Die Partei zieht offiziell mit Neonazis auf einer Demonstration durch Chemnitz und geht aggressiv gehen das Asylrecht vor.

In der Antwort der Linken wird noch erwähnt, dass sie in allen Parlamenten sind und eine hohe Anzahl an Sympathisanten hat. Das ist m.E. aber kein Grund, kein Verbot anzustreben. Denn dass die NPD nicht verboten wurde, war damit erklärt worden, dass ihre Anhängerschaft zu klein ist und sie keine Gefahr für die Demokratie darstellt. Die “AfD” stellt sehr wohl eine Gefahr dar und die Anhängerschaft ist groß. Des Weiteren gibt es große Ähnlichkeiten mit den NPD.

Das wurde sogar bereits mithilfe des Wahl-o-Mat belegt:

Gemessen an den offiziellen Antworten der Landesverbände von AfD und NPD gibt es durchaus signifikante Übereinstimmungen. Bei 27 der 38 Fragen äußerten die beiden Parteien dieselbe Haltung. Das entspricht fast drei Viertel (71 Prozent) der Fälle.” Quelle

Die Ähnlichkeiten beziehen sich auf das Asylrecht und Unterschiede bezieht sich auf den Umgang mit sozialen Elementen, die aber nur Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit gewährt werden. Auch der Verfassungsschutz, nachdem der ebenfalls rechtsextreme H. G. Maaßen diesen nicht mehr anführt, überwacht die “AfD”. Es ist doch offensichtlich, dass diese Partei eine Wesensverwandtschaft mit der NSDAP hat.

Die Vorteile eines solchen Verbots wären, dass sie nicht nur alle Mandate in allen Parlamenten verlieren würde und das Parteivermögen eingezogen werden könnte, sie würde auch nicht mehr durch demokratische Steuerzahlende finanziert werden müssen und alle Nachfolge- und Unterorganisationen könnten ebenfalls verboten werden.

Nun war ein Argument, dass es die braune Scheiße aus den Köpfen der Menschen nicht herauswaschen würde. Aber sie hätten auch keinen legitimen Arm mehr, der die faschistische Weltsicht bündelt und diese hoffähig macht. Das zeigte sich vor allem in der Flüchtlingsfrage.

Doch stattdessen geht die Regierung, geführt von der CDU, gegen die Zivilgesellschaft und den Antifaschismus vor. Übrigens gibt es auch eine große Schnittmenge zwischen der NPD und der CDU. Das erklärt auch viel. Es geht um Verbote und Entzug der Gemeinnützigkeit. In Sachsen konzentriert man sich sogar auf den vermeintlichen Linksextremismus, obwohl man ganz offenbar ein Problem mit den vielen Nazis dort hat.

In diesem Sinne: Keine Toleranz für die Intoleranz und ein starkes Votum für das Verbot der rechtsradikalen “AfD”. Denn sie ist nicht populistisch, sondern rechtsextrem und faschistisch.

3 Gedanken zu „“AfD”-Verbot durch das Bundesverfassungsgesetz“
  1. Ich habe den CDU-Abgeordneten meines Bezirks auch dazu befragt. Dieser findet, dass es nicht gut wäre, die Partei zu verbieten. Was er stattdessen gegen diese Partei machen will, blieb unbeantwortet. Unausgesprochen aber zu vermuten ist wohl, dass viele in der CDU mit der Afd koalieren wollen. Sind ja auch viele ehemalige CDUler…

  2. Aus der Erfahrung mit der NSDAP darf man Parteien verbieten. Die AFD agiert genau wie die NSDAP. Sie schießen die Demokratie sturmreif. Sie machen es doch genau gleich. Wenn es eine Partei gibt, die verboten werden sollte, dann die AFD!

  3. Die afd wäre längst verboten, wäre der Maßen nicht der Chef vom Verfassungsschutz gewesen. Der ist der einzige Grund. Der hat sich mit der Partei getroffen und erklärt, wie sie das Verbot umgehen, ohne den Boden des Grundgesetzes zu betreten. Maaßen müsste deshalb vor Gericht gezerrt werden.

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