Warum man den gesamten Adel und die Kirche von den Prachtbauten und Kunstwerken enteignen sollte.

In diesem Sommer forderten die Hohenzollern Kunstwerke und Schlösser ein, die sie über die Jahre gesammelt haben. Sie fordern Schlösser, die man ihnen aufgrund ihrer Verherrlichung der Faschisten abgenommen hat. Denn ein Gesetz der Nachkriegszeit besagt, man darf die Güter derjenigen einziehen, die Nazis aktiv unterstützt haben.

Schloss Wolfegg
Schloss Wolfegg

Und das haben sie – mehr als nur aktiv. Im Übrigen finde ich das Gesetz sollte man auch heute anwenden und diejenigen enteignen, die die “AfD” unterstützen. Inzwischen hat ja selbst der Bundespräsident herausgefunden, dass es sich dabei um eine antidemokratische und vor allem faschistische Partei handelt.

Ihre Schlachten und Kriege waren Ausdruck einer zutiefst ungerechten Gesellschaft. Der Adel wurde nicht gewählt oder setzte sich aufgrund von Meritokratie durch. Seit dem frühmittelalterlichen Frankenreich wird der Adelstitel an die eigenen Nachkommen vererbt. Sie bekamen nicht nur das Land und die Schlösser, sondern auch die Leibeigenen und die Steuern.

Genau wie das “Dritte Reich” waren die zwei Vorgänger keine legitimen Staatsvorgänger. Nach heutigem Recht hat man sich Güter und Schlösser mit Gewalt genommen. Den Aufbau der Schlösser bezahlte man mit Steuern, die man den armen Bauern weggenommen hatte. Sie waren meist Leibeigene, da sie ja auf dem Land des Adels lebten und den Mietzins nicht bezahlen konnten. Also mussten sie ihr Leben verschreiben. Starben sie, mussten sie noch mehr bezahlen, sodass die Familie entweder verhungern oder sich selbst als Eigenleute verkaufen musste.

Das war selbst nach damaligen moralischen Vorstellungen nicht in Ordnung und daher sollte es Entschädigungen geben. Es wäre natürlich zu viel, alles zurückzuverfolgen und meist auch nicht mehr nötig. Man muss aber doch konstatieren, dass die Burgen und auch so manches Schloss mit Sklaven gebaut wurden, was von vorneherein unsittlich ist und der Vertrag hätte nie zustande kommen dürfen. Vor allem weil es Gewalt und Druck war, der die Leute antrieb.

Auch im Spätmittelalter waren die Bauern, bzw. der untere Stand, nicht mit Rechten ausgestattet, lebten sie nicht in der Stadt. Die Leibeigenschaft, also die Sklaverei, wurde erst im 18. Jahrhundert abgeschafft. Nur die Kaufleute konnten sich begütern und wurden, aufgrund der Funktion als Financiers des Adels, auch zuweilen in den Adelsstand erhoben. Also nur der Adel konnte solche Güter aufbauen. Doch es gibt kein Recht, worauf man sich heute beziehen könnte, um das zu legitimieren. Warum aber wohnt der Adel immer noch in seinen Schlössern und hat Wälder und kann davon leben. Der Adel muss selbst heute, im 21. Jahrhundert oft nicht arbeiten, sondern ist immer noch Arbeitgeber.

Ein weiterer juristisch-moralischer Kompass ist die Kirche, von dem auch der Adel profitierte. Die Kirche, die sich auf Jesus bezieht und die eigentlich der Armut verschrieben ist (Kein Zins, Jesus predigte Armut und “Noch eher kommt ein Reicher durch ein Nadelöhr…), teilte sich mit dem Adel die Beute im Mittelalter. Sie predigten, es wäre Gottes Wille, dass der Adel herrsche. Das wird in der Bibel aber mit keinem Wort – nicht mal im Ansatz – erwähnt und auch Jesus hat Derartiges nie erwähnt.

Der Adel herrschte mithilfe der Kirche, die gelogen haben, um die Macht des Adels zu erhalten. Die Kirche verkaufte nachweislich das Seelenheil und machte damit viel Geld. Dabei begann das nicht kurz vor Luther mit dem Ablasshandel, schon immer konnte man mit klingender Münze sein Seelenheil verbessern. Die mittelalterlichen Quellen sind überfüllt mit dem Spruch “Um meiner Seelenheil Willen, übereigene ich Güter, Ländereien und Leibeigene an die Kirche.”. Es war also Betrug im Spiel.

Man hat den Leuten die Sachen einfach weggenommen, oder, um es juristisch auszudrücken, man hat die Leute bestohlen. In diesem Falle hat man kein Eigentum an der Sache erhalten. Es handelt sich also um einen juristischen Grundsatz: Man kann kein Eigentum an gestohlenen Waren erwerben. Das entsprechende Gesetz des BGB, Paragraf 935 lautet wie folgt:

(1) Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war. Das Gleiche gilt, falls der Eigentümer nur mittelbarer Besitzer war, dann, wenn die Sache dem Besitzer abhanden gekommen war.

Aus diesen Gründen kann und sollte man den Missstand, den das Mittelalter ausgelöst hat, endlich bereinigen. Der Staat sollte die illegal erstandenen Güter der Kirche und des Adels einziehen und für sich nutzen. Der Adel wohnt oftmals noch in seinen Schlössern, das ist doch echt ein schlechter Witz für die Demokratie – über 200 Jahre nach der Säkularisierung!

Ganz abgesehen davon, sollte man die Zahlungen an die Kirche ein für alle mal beenden. Denn die Bundesrepublik zahlt an die Kirchen Entschädigungen für die Enteignungen, der Säkularisierung. Dabei haben die Kirchen, wie oben erwähnt, das zu Unrecht erhalten und müssten enteignet werden.

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